Kurzantwort: Von NIS-2 betroffen ist Ihr Unternehmen, wenn es mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro erzielt und in einem der 18 regulierten Sektoren tätig ist — darunter Transport/Logistik, Produktion bestimmter Güter, digitale Dienste, Chemie, Lebensmittel, Gesundheit, Post, Abfall, Energie, Trinkwasser, Finanzen und Forschung. Die Richtlinie ist seit 18.10.2024 EU-weit in Kraft; das deutsche Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft und erfasst rund 30.000 Unternehmen.

Dieser Ratgeber zeigt im Detail, ob Sie betroffen sind, welche Fristen gelten, welche Bußgelder drohen — und führt Sie durch einen 5-Schritte-Schnelltest, den Sie heute Nachmittag durchlaufen können.

1. Der 50-Mitarbeiter-Schwellwert erklärt

NIS-2 unterscheidet nicht wie die Vorgänger-Richtlinie nur zwischen KRITIS-Betreibern und dem Rest. Der neue Schwellwert trifft den gesamten Mittelstand:

  • 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) — Azubis, Werkstudenten und Aushilfen zählen anteilig
  • ODER 10 Mio. Euro Jahresumsatz — je nachdem, welcher Wert zuerst überschritten wird
  • ODER 10 Mio. Euro Bilanzsumme — für Holding-Strukturen wichtig

Wichtig: Die Schwellwerte gelten konzernübergreifend. Eine Tochtergesellschaft mit 30 Mitarbeitern ist NIS-2-pflichtig, wenn die Konzernmutter die Schwelle reißt. Eigenständige Betriebsstätten ohne Konzernverbund werden getrennt betrachtet.

Ausnahmen gibt es nur nach oben: Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. Euro Umsatz) sind ausgenommen — es sei denn, sie sind Telekommunikations- oder Vertrauensdienstleister, Domain-Registrare oder als kritische Infrastruktur eingestuft. Dann gilt die Regulierung unabhängig von der Größe.

2. Wichtige vs. wesentliche Einrichtungen — der Unterschied

NIS-2 teilt alle betroffenen Unternehmen in zwei Klassen:

Wesentliche Einrichtungen (§ 28 Abs. 1 NIS2UmsuCG)

  • Große Unternehmen (≥ 250 Mitarbeiter oder ≥ 50 Mio. Euro Jahresumsatz)
  • In hochkritischen Sektoren: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, Verwaltung, Weltraum
  • Proaktive BSI-Aufsicht — regelmäßige Audits, Nachweispflicht
  • Bußgelder bis 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes

Wichtige Einrichtungen (§ 28 Abs. 2 NIS2UmsuCG)

  • Mittelgroße Unternehmen (≥ 50 Mitarbeiter oder ≥ 10 Mio. Euro Umsatz)
  • Alle anderen NIS-2-Sektoren: Post, Abfall, Chemie, Lebensmittel, Produktion, digitale Anbieter, Forschung — und sämtliche mittelgroßen Unternehmen aus den hochkritischen Sektoren
  • Reaktive Aufsicht — das BSI prüft erst, wenn es Hinweise oder Vorfälle gibt
  • Bußgelder bis 7 Mio. Euro oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes

Die Pflichten sind in beiden Klassen nahezu identisch. Der Unterschied liegt in der Aufsichtsintensität und der Bußgeld-Obergrenze.

3. Betroffene Branchen auf einen Blick

SektorBeispieleTypische Klassifikation
EnergieStrom-, Gas-, WärmeversorgerWesentlich
Transport / LogistikSpeditionen, Flottenbetreiber, Flughäfen, Häfen, ATLAS-ZollanmelderWichtig (ab 50 MA)
Bankwesen / FinanzenBanken, FinanzdienstleisterWesentlich
GesundheitKrankenhäuser, Laboratorien, ArzneimittelherstellerWesentlich bzw. Wichtig
Trinkwasser / AbwasserStadtwerke, VersorgerWesentlich
Digitale InfrastrukturRechenzentren, Cloud-Provider, TK-AnbieterWesentlich
Öffentliche VerwaltungBund, Länder, Kommunen ab bestimmter GrößeWesentlich
Post- / KurierdiensteDHL, UPS, regional tätige KEP-DiensteWichtig
AbfallwirtschaftEntsorger, Recycling-BetriebeWichtig
ChemieChemische Produktion, ZuliefererWichtig
LebensmittelLebensmittelproduktion, GroßhandelWichtig
ProduktionMedizinprodukte, Elektronik, Kraftfahrzeuge, MaschinenbauWichtig
Digitale AnbieterOnline-Marktplätze, Cloud-SaaS, SuchmaschinenWichtig
ForschungForschungseinrichtungen bestimmter GrößeWichtig

Nicht direkt betroffen, aber über die Lieferketten-Pflicht mittelbar: Zulieferer, IT-Dienstleister, Beratungsfirmen, die für betroffene Unternehmen arbeiten. Diese müssen die NIS-2-Anforderungen über Verträge einhalten — sonst riskieren sie, aus Kundenbeziehungen zu fliegen.

4. Fristen, Fristen, Fristen — die echten Deadlines

Die EU-Richtlinie galt bereits ab 18.10.2024. Das deutsche NIS2UmsuCG ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraftohne Übergangsfrist für die Pflichten. Damit laufen folgende Fristen bereits:

  • Registrierung beim BSI: binnen drei Monaten nach Identifikation als betroffene Einrichtung. Noch nicht registrierte Einrichtungen sollten dies laut BSI bis spätestens 31. Juli 2026 abschließen.
  • Sofort: Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen
    • 24 Stunden: Erstmeldung an das BSI (was ist passiert, wen betrifft es)
    • 72 Stunden: Ausführliche Meldung (Ursache, Umfang, bisherige Gegenmaßnahmen)
    • 1 Monat: Abschlussbericht mit Lessons-Learned
  • Jährlich: Nachweis der implementierten Sicherheitsmaßnahmen (Selbsterklärung oder Audit)
  • Alle 2 Jahre: Geschäftsleitung muss an Cybersicherheits-Schulung teilnehmen

Das Gesetz ist in Kraft — wer jetzt erst beginnt, hat für Registrierung, Risikoanalyse, Dokumentation und technische Maßnahmen kaum noch Puffer. Das reicht nicht.

5. Der 5-Schritte-Schnelltest

Durchlaufen Sie diese fünf Fragen. Wenn Sie Frage 1 oder 2 mit Ja beantworten, und Frage 3 identifiziert einen NIS-2-Sektor, sind Sie betroffen.

  1. Mitarbeiterzahl: Haben Sie 50 oder mehr Mitarbeiter (inkl. Teilzeit, Azubis, Werkstudenten anteilig)?
  2. Umsatz / Bilanz: Liegt Ihr Jahresumsatz über 10 Mio. Euro oder Ihre Bilanzsumme über 10 Mio. Euro?
  3. Sektor-Match: Sind Sie in einem der 18 Sektoren aus der Tabelle oben tätig? Achtung bei Mischbetrieben: es genügt, wenn ein Teil der Geschäftstätigkeit einen Sektor trifft.
  4. Konzernzugehörigkeit: Gehören Sie zu einer Unternehmensgruppe, die die Schwellwerte reißt, auch wenn Ihr Einzelbetrieb darunter liegt?
  5. Lieferketten-Kunde: Haben Sie betroffene Kunden, die Sie vertraglich zu NIS-2-Konformität verpflichten werden — auch wenn Sie selbst unterhalb der Schwelle sind?

Ergebnis auswerten:

  • Frage 1 oder 2 = Ja, Frage 3 = Ja: Sie sind direkt betroffen. Startpunkt: Risikoanalyse + Registrierung beim BSI vorbereiten.
  • Frage 1 und 2 = Nein, Frage 5 = Ja: Sie sind indirekt betroffen über die Lieferkette. Startpunkt: mit Ihrem Key-Account die Vertragsanforderungen klären.
  • Alle Fragen = Nein: Aktuell nicht betroffen. Dennoch empfiehlt sich ein Basis-Sicherheitsniveau — NIS-2 wird sich als De-facto-Standard etablieren.

Nächster Schritt

Die ehrliche Einschätzung: Die Dokumentationspflicht und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung sind die Punkte, die am häufigsten unterschätzt werden. Technische Maßnahmen lassen sich mit einem Systemhaus umsetzen. Organisationspflichten nicht — die müssen Sie als Geschäftsführer nachweislich leben.

Als IT-Systemhaus am Niederrhein betreuen wir seit 2009 Mittelständler in Viersen, Mönchengladbach, Krefeld, Düsseldorf und dem übrigen NRW. In der NIS-2-Umsetzung begleiten wir besonders Unternehmen aus Produktion und Logistik/Spedition — zwei Sektoren, bei denen die Betroffenheit häufig unklar ist und die Lieferketten-Pflicht stark durchgreift.

Wenn Sie unsicher sind, ob und wie NIS-2 auf Ihr Unternehmen zutrifft: Ein strukturiertes 45-Minuten-Gespräch reicht für eine belastbare Ersteinschätzung. Mehr dazu auf unserer Seite NIS-2 Compliance.