Kurzantwort: Für Arztpraxis-IT gelten 2026 drei Pflichtsäulen. Erstens der TI-Anschluss mit Konnektor, eHBA und SMC-B (gematik/KBV); zweitens die KBV-IT-Sicherheits-Richtlinie nach § 75b SGB V mit 22 bis 40+ Pflichtmaßnahmen je nach Praxisgröße; drittens die DSGVO Art. 32 TOMs für die besonderen Kategorien von Gesundheitsdaten (Art. 9). eRezept ist seit 1.1.2024 Pflicht für verschreibungspflichtige Medikamente, KIM seit 2021 für Versand und 2023 für Empfang.

Dieser Ratgeber zeigt im Detail, was die drei Regulatoren verlangen, welche Frist wirklich greift — und wo bei NRW-Praxen regelmäßig die kritischen Lücken liegen.

1. Drei Regulatoren für Praxis-IT — wer gibt was vor

RegulatorGibt vorGeltungsbereich
KBV / Kassenärztliche VereinigungenIT-Sicherheits-Richtlinie (§ 75b SGB V), TI-AusstattungsvorgabenAlle vertragsärztlichen Praxen
Landesdatenschutzbehörde (in NRW: LDI)DSGVO-Umsetzung, Prüfung bei Datenschutzvorfällen, MeldepflichtenAlle Praxen als Verantwortliche
BSI / gematikTechnische Spezifikationen TI (Konnektor, KIM, eRezept, ePA)Über die KBV-Richtlinie indirekt verpflichtend

Dazu: Ihre zuständige Apothekenkammer und ggf. die Berufskammer bei bestimmten Fachrichtungen. Privat-Krankenversicherung und KZV (Zahnärzte) haben eigene, analoge Regelwerke.

Sanktionsrisiko: Die KBV kann bei Nicht-Umsetzung der IT-Sicherheits-Richtlinie Honorarkürzungen vornehmen — in einzelnen KVen bereits praktiziert. Die Landesdatenschutzbehörde kann nach Art. 83 DSGVO Bußgelder verhängen (Rahmen: bis 20 Mio. Euro oder 4 % des Vorjahresumsatzes — real werden bei Praxen eher fünfstellige Summen fällig, wenn es zu Vorfällen kommt).

2. TI-Konnektor 2026 — was gilt und was kommt

Der TI-Konnektor ist die Brücke zwischen Praxisnetz und Telematik-Infrastruktur. Er terminiert die VPN-Verbindung zur gematik-TI, verwaltet Zertifikate und kommuniziert mit eHBA (elektronischer Heilberufsausweis), SMC-B (Security Module Card Betriebsstätte) und PVS.

Pflichtbestandteile pro Praxisstandort:

  • TI-Konnektor (Box im 19-Zoll-Rack oder an der Wand)
  • eHBA für jeden Arzt (persönlicher Ausweis mit Signaturfunktion)
  • SMC-B pro Praxisstandort (institutioneller Ausweis)
  • KIM-Adresse pro Postfach

Was sich ändert: TI 2.0

Die gematik hat den langfristigen Umstieg auf TI 2.0 mit Cloud-Konnektor (TI-Gateway) beschlossen. Statt Hardware-Konnektor in der Praxis gibt es dann einen zertifizierten Cloud-Zugang. Ab Ende 2025 / Anfang 2026 laufen erste Pilotbetriebe in einzelnen Bundesländern, flächendeckender Umstieg voraussichtlich ab 2027. Bis dahin bleibt der heutige Hardware-Konnektor Pflicht.

Fallstrick Zertifikatsablauf: Konnektor-Zertifikate laufen typisch nach 3–5 Jahren aus. Die gematik verschickt Hinweise — die landen aber oft im falschen Postfach oder werden ignoriert. Folge: Konnektor geht offline, kein eRezept, kein KIM, Praxis steht still. Ein gepflegter IT-Dienstleister überwacht diese Fristen automatisch.

3. KIM und eRezept — die Pflicht-Anwendungen im Alltag

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere Nachrichtenkanal zwischen Leistungserbringern. Integriert direkt im PVS — keine separate Mailbox.

  • Pflicht seit 2021 für den Versand (eArztbriefe, eAU, eMedikationsplan)
  • Pflicht seit 2023 auch für den Empfang
  • Ersetzt schrittweise unverschlüsseltes Fax, das seit Oktober 2023 von der Datenschutzkonferenz als DSGVO-Verstoß eingestuft wird

eRezept läuft in drei Varianten:

  1. eRezept-App der gematik auf dem Patienten-Smartphone (Push-Signatur mit eGK + PIN)
  2. Ausdruck des eRezept-Tokens (Papier-QR-Code, in der Apotheke gescannt) — praktisch im Alltag am häufigsten
  3. eGK-Stecken in der Apotheke ohne zusätzlichen Token

Pflicht seit 1.1.2024 für alle verschreibungspflichtigen Medikamente in der vertragsärztlichen Versorgung. Ausnahmen: BTM-Rezepte waren bis Juli 2025 ausgenommen und sind seitdem schrittweise integriert. Reha-Verordnungen, Heil- und Hilfsmittel laufen weiterhin auf Papier. Privatrezepte sind nicht pflichtig, aber möglich.

Typische PVS-Systeme am Markt: CGM Medistar / Turbomed, medatixx, Duria, ifap, Tomedo, Arzt Direkt. Alle größeren Anbieter haben TI-, KIM- und eRezept-Module integriert. Für Patiententerminverwaltung werden oft Zusatztools wie Doctolib oder samedi genutzt — wichtig dabei: Auftragsverarbeitungsvertrag prüfen und Daten-Trennung zum PVS dokumentieren.

4. DSGVO Art. 32 in der Arztpraxis

Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO — mit Schutzanforderungen über dem normalen Niveau. Die Art. 32 DSGVO TOMs (technisch-organisatorische Maßnahmen) sind in Arztpraxen konkret:

  • Verschlüsselung der Übertragung (KIM, kein offenes Fax, TLS bei Web-Zugriffen) und der Speicherung (BitLocker oder vergleichbares auf PVS-Server und Notebooks)
  • Zugriffskontrolle rollenbasiert: Helferin sieht Termin und Stammdaten, nicht die Laborwerte; Arzt voll
  • Netzwerksegmentierung: Patienten-WLAN strikt getrennt vom Praxisnetz (getrenntes VLAN oder zweiter Router)
  • Authentifizierung mit individuellen Accounts (keine gemeinsamen „Praxis-Logins”), Passwortrichtlinie, idealerweise Zweiter Faktor für externen Zugriff
  • Backup täglich, verschlüsselt, getrennt aufbewahrt, regelmäßig getestet
  • Protokollierung kritischer Zugriffe (Stichwort: wer hat wann welche Akte geöffnet)
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit PVS-Hersteller, IT-Dienstleister, Terminbuchungs-Anbieter, Cloud-Dienstleister

Dokumentationspflicht: Die KBV-IT-Sicherheits-Richtlinie verlangt ausdrücklich die schriftliche Dokumentation der Umsetzung. Eine Praxis, die alle Maßnahmen umsetzt aber nichts dokumentiert, gilt im Audit als nicht-compliant.

5. KBV-Anforderungen nach Praxisgröße

Die IT-Sicherheits-Richtlinie staffelt sich in drei Anlagen:

KategoriePraxisgrößeTypische Maßnahmen-ZahlBeispielhafte Zusatzforderungen
Anlage 1 — Basis1–5 Nutzerca. 22Firewall, segmentiertes WLAN, verschlüsseltes Backup, dokumentierte Passwortpolicy, getestete Wiederherstellung
Anlage 2 — Erhöht6–20 Nutzerca. 30Zusätzlich: zentrales Patch-Management, Endpoint Protection mit EDR-Funktion, Zugriffsprotokollierung, Rollen-Berechtigungskonzept
Anlage 3 — Hochüber 20 Nutzer oder MVZ mit zentraler Datenverarbeitung40+Zusätzlich: SIEM-Monitoring, formales IT-Sicherheitsmanagement-System (ISMS), regelmäßige Penetrationstests, ISB (IT-Sicherheitsbeauftragter) benannt

Merke: „Nutzer” ist nicht „Mitarbeiter”. Ein Heilpraktiker in einer 3-Ärzte-Praxis mit 5 Helferinnen und 1 Laborkraft = 9 Nutzer = Anlage 2.

6. Die 6 häufigsten IT-Probleme in Arztpraxen

Wiederkehrende Muster aus den Praxis-Audits bei unseren Niederrhein-Kunden:

  1. TI-Konnektor offline — Zertifikat abgelaufen, niemand wurde benachrichtigt. Folge: kein eRezept, kein KIM.
  2. PVS-Server unter dem Empfangstresen — Windows-Server ohne USV, ohne Monitoring, Kabel erreichbar für Reinigungskräfte. Körperliche Zugriffssicherung fehlt.
  3. Gemeinsames Praxis-Passwort am Empfang — alle Helferinnen melden sich unter demselben Account an. Protokollierung unmöglich, Ausscheiden aus der Praxis → keine Passwortrotation.
  4. Backup vorhanden, nie getestet — externe Festplatte liegt in der Schublade, letzte Wiederherstellung 2022. Im Ernstfall stellt sich heraus: korrupt oder inkompatibel mit neuer PVS-Version.
  5. Wartezimmer-WLAN im Praxisnetz — „Das hat der vorherige IT-Mensch so eingerichtet, läuft ja.” Ein infiziertes Patienten-Notebook kann direkt die PVS-Arbeitsplätze angreifen.
  6. Faxgerät als „letzter Rückweg” — Arztbriefe, Befunde, Überweisungen werden noch per Fax verschickt. Seit Oktober 2023 eindeutig DSGVO-widrig (Datenschutzkonferenz-Beschluss). KIM ist der Ersatz, das ist vielen nicht bewusst.

Nächster Schritt

Wir betreuen seit 2009 Arztpraxen am Niederrhein — in Viersen, Mönchengladbach, Krefeld und Düsseldorf. Der Fokus liegt auf vertragsärztlichen Einzel- und Gemeinschaftspraxen sowie MVZ mit 1 bis 15 Mitarbeitern: TI-Konnektor-Betrieb, KIM- und eRezept-Support, KBV-Richtlinien-Umsetzung nach Anlage 1 und 2, Backup und PVS-Integration.

Wenn unklar ist, ob Ihre Praxis die IT-Sicherheits-Richtlinie vollständig umgesetzt hat: ein strukturiertes 45-Minuten-Gespräch reicht für eine belastbare Einschätzung mit Priorisierung der offenen Punkte. Mehr dazu auf der Branchenseite Arztpraxen.